Rechtsprechung
VK Brandenburg, 19.04.2011 - VK 8/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formblatt missverständlich: Bieter muss nachfragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 19.04.2011 - VK 8/11
- OLG Brandenburg, 24.05.2011 - Verg W 8/11
Papierfundstellen
- ZfBR 2012, 624 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 04.03.2008 - Verg W 3/08
Vergabe öffentlicher Aufträge: Pflicht des Bieters zur unverzüglichen Rüge eines …
Auszug aus VK Brandenburg, 19.04.2011 - VK 8/11
Um die Abgabe vergleichbarer Angebote sicherzustellen und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, ist es nämlich erforderlich, dass sämtliche Bieter eines Vergabeverfahrens die ausgeschriebenen Leistungsmerkmale in gleicher Weise verstehen und demzufolge vergleichbare Angebote abgeben können (OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2008 - Verg W 3/08). - VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03
Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!
Auszug aus VK Brandenburg, 19.04.2011 - VK 8/11
Das ist bei einem unzulässigen und offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 - VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005 - VK 4/05). - VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 4/05
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben
Auszug aus VK Brandenburg, 19.04.2011 - VK 8/11
Das ist bei einem unzulässigen und offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 - VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005 - VK 4/05).
- VK Südbayern, 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14
Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!
Zwar soll die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 GWB die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt (VK Brandenburg, B. v. 01.11.2011 - Az.: VK 46/11; B. v. 19.04.2011 - Az.: VK 8/11; B. v. 11.11.2010 - Az.: VK 57/10; B. v. 08.11.2010 - Az.: VK 51/10; B. v. 15.10.2010 - Az.: VK 48/10; B. v. 20.09.2010 - Az.: VK 45/10; B. v. 11.01.2010 - Az.: VK 48/09). - OLG Brandenburg, 24.05.2011 - Verg W 8/11
Angabe von Hohlpreisen bei Kabeln: Ausschluss!
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vom 30.4.2011 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 19. April 2011 - VK 8/11 - bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.